STEFANIEMARIA

"MUND DER WAHRHEIT" 



Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Stand Februar 2023

Vorbemerkung!
Diese AGB erklären das Vertragsverhältnis für ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit Frau Stefanie Junker – nachfolgend Kartenlegerin genannt – und der Ratsuchenden Person – nachfolgend Klient genannt.
Für jedes einzelne Beratungsgespräch via Telefon oder in Persönlichen Beratungen zählt diese Allgemeine Geschäftsbedingung, als Rechtskräftiger Vertrag.
Hierbei berufen wir uns auf das Urteil vom 13.01.2011 Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema Kartenlegen und Vergütungsanspruch.
Vergütungsanspruch:
Die Kartenlegerin hat einen Rechtsgültigen Anspruch auf Ihre Vergütung gemäß Gerichtsurteil vom 13.01.2011 Bundesgerichtshof (BGH). Die Vergütung für das Telefonat oder Persönliche Gespräch mit der Kartenlegerin beträgt
80,00€ (Brutto) in Worten – achtzig Euro – je 60 Minuten (Ausgenommen sind Gespräche über eine 0900 Service- Rufnummer oder über Beratungsportale, dort entnehmen Sie den Vergütungsanspruch dem jeweiligen Angebot.)
Der Klient bezahlt diesen Vergütungsanspruch per Vorkasse je Gespräch.
Zahlungsfrist:
Der Klient überweist die Vergütung per Vorkasse, Bargeldlos auf das vom Kartenleger erwähnte Paypal Konto oder aber auf die angegebene Bankverbindung. Der Klient erhält die Zahlungsanweisungen sowie seinen gesonderten Verwendungszweck für die Bankeinzahlung mit Buchungsbestätigung per Post oder E-Mail.
Buchung:
Die Buchung für das Gespräch mit dem Kartenleger ist verbindlich. Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, so muss dieser mit einer Frist von 7 Werktage schriftlich oder Telefonisch abgesagt werden. Bei nicht absagen oder Änderung des Gesprächstermin, bleibt der Anspruch auf 50% der Gesamtvergütung bestehen. Der Klient hat die Möglichkeit seinen Termin auf einen anderen Zeitraum kostenlos zu verschieben.
Informationspflicht zur Untermauerung des Vergütungsanspruch nach EU Richtlinien zur Wahrsagerei.
Der Klient wird hiermit darüber aufgeklärt das dass Gespräch mit dem Kartenleger:
- Keine psychologische Lebensberatung ersetzt
- Keinen Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker ersetzt
- ein Kartenleger nicht in der Lage ist eine Diagnose zum Thema Gesundheit zu
stellen
- Mediale Fähigkeiten experimentell nicht Nachgewiesen werden können.
- Die Kartenlegerin nicht in der Lage ist eine Garantie auf seine Aussagen zu erteilen.
- Der Klient das Kartenlegen zu eigenen Unterhaltungszwecken nutzt.
-Der Klient ist verantwortlich für sein eigenes Handeln vor, während und nach
einem  Gespräch mit der Kartenlegerin ist.
-Die Kartenlegerin das Recht  Beratungen jederzeit zu Beenden, bzw.
Beratungsfragen abzulehnen.
- das durch das Kartenlegen ein Suchtfaktor nach medialer Lebenshilfe besteht - (So genannte Heilersucht)